Eine Niederlage nur auf den ersten Blick
Ein Kommentar von Michael Weidemann

Mit der Einigung, die die Unions-Ministerpräsidenten und die CDU-Arbeitsministerin erzielt haben, dürfte ein monatelanges Gezerre zu Ende gehen, unter dem sowohl die Mitarbeiter der Jobcenter als auch deren Klienten zu leiden haben. Seit das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren festgestellt hat, dass die Büro- und Aktengemeinschaft der Bundesbehörde 'Arbeitsagentur' mit der Kommunalbehörde 'Sozialamt' Grundgesetz widrig ist, leben Fachbeamte und Hartz IV-Empfänger mit der Unsicherheit, wie es weitergehen wird mit der gerade erst Bürger näher gestalteten Versorgung von Langzeitarbeitslosen. Die Kommunen klagen darüber, dass sich ihre qualifiziertesten Kräfte weg bewerben aus den Centern. Die Leistungsempfänger sind beunruhigt, weil ihnen künftig wieder Behördengänge von Pontius zu Pilatus drohen könnten. Dass das keine politische Seite so wollte, ist ein schwacher Trost. Tatsache ist, dass sich die Entscheidungsträger in Berlin lange - zu lange - Zeit gelassen haben, sich ernsthaft um eine Lösung zu bemühen.
Parteienstreit zu Lasten der Betroffenen
Es war der nahende Bundestagswahlkampf, der im Frühjahr vergangenen Jahres eine ganz ähnliche Lösung wie die, die sich jetzt abzeichnet, verhinderte. SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hatte vorgeschlagen, alle Jobcenter einheitlich als sogenannte ArGen zu organisieren, und dazu das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Und es waren die Abgeordneten aus CDU und CSU im Bundestag, die den Plan stoppten: mit einem plausiblem Vorbehalt - nämlich dass die Verfassungsänderung indirekt auch in die Aufgabenteilung von Bund, Ländern und Kommunen in anderen Aufgabenfeldern eingreifen würde - vor allem aber mit dem offensichtlichen Vorsatz, den Sozialdemokraten Scholz ein halbes Jahr vor der Wahl auflaufen zu lassen. Was der Union auch gelang - wenn auch auf Kosten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Beamten.
Den aktuellen Vorstoß kann man deshalb nur mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Sicher: noch sind wichtige Details umstritten - etwa die Zukunft der sogenannten 'Optionskommunen', die die Betreuung auf kommunaler Ebene im Alleingang übernommen haben. Doch es bedarf keiner prophetischen Gaben um vorauszusagen, dass es auch hier schnell zu einer Einigung kommen wird. Kommt es dann endlich zur vorgesehen grundgesetzlichen Absicherung der Jobcenter, wird die Politik endlich einmal etwas zu ihrer positiven Imagepflege beigetragen haben.
Die Hauptsache ist eine gangbare Lösung
Für Ursula von der Leyen ist der Kompromiss vom Sonntagabend übrigens nicht etwa ein Gesichtsverlust. Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage aussieht - ihr eigener Gesetzentwurf, der ohne eine Verfassungsänderung auskommen sollte, ist vom Tisch - räumt ihr in Wahrheit einen gefährlichen Stolperstein aus dem Weg. Für die Bundesarbeitsministerin zählt nur, dass es unter dem Zeitdruck des höchst richterlichen Urteils überhaupt zu einer gangbaren Lösung kommt. Ob die aus ihrer eigenen Feder oder aus den Staatskanzleien der Bundesländer stammt, kann von der Leyen letztlich völlig egal sein.
Stand: 08.02.2010 17:08 Uhr







